Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebs der Jugendfeuerwehren und Gruppenstunden in der Kinderfeuerwehr

20.04.2021
Information des Landesfeuerwehrverbandes

Die Kinder- und Jugendfeuerwehren leisten mit ihren Angeboten einen wichtigen Beitrag im Bereich der außerschulischen Bildung nach §11 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII. Mit ihren Gruppenstunden, die von ausgebildeten Jugendleiter*innen betreut werden, bieten sie Kinder und Jugendlichen eine Möglichkeit neue Dinge zu lernen, sich auszuprobieren und weiterzuentwickeln. Kinderfeuerwehren sind keine organisierten Spielgruppen, sondern ebenso wie Jugendfeuerwehren ein Bereich in dem außerschulische Bildungsangebote stattfinden. Die Angebote der Kinder- und Jugendfeuerwehren fallen somit unter den Bereich „außerschulische Bildung“ §20 Abs. 2 Satz 1 der 12. BayIfSMV.

Unter dem Begriff Gruppenstunde werden Angebote der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit verstanden, wie zum Beispiel: Basteln, Werken, etc.

Mit den Begriffen Ausbildungs- und Übungsbetrieb ist die feuerwehrtechnische Ausbildung in der Jugendfeuerwehr gemeint.

Demnach ist eine Wiederaufnahme des Ausbildungs-/Übungsbetriebs und die Gruppenstunden in den Jugendfeuerwehren und die Gruppenstunden in den Kinderfeuerwehren unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Zudem empfiehlt es sich, sich an die Hinweise des Landesfeuerwehrverbandes Bayern bezüglich der Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebs zu halten:
https://www.lfv-bayern.de/media/filer_public/5d/57/5d576588-0fb1-4398-b394-b4a23211b049/20210225_hinweise_ausbildung_und_ubung_im_feuerwehrdienst_corona_aktuell.pdf

Folgende Dinge dürfen aktuell nicht stattfinden:

  • Rein geselliges Zusammensein
  • Vermietung/Verleih von Jugendräumen an Jugendliche für private Veranstaltungen (z.B. Partys, Feiern, Geburtstage etc.)
  • Öffnung von Bauwägen und -hütten und sonstigen selbstorganisierten Räumen, o.Ä. ohne pädagogische Begleitung oder Begleitung durch ehrenamtliche Jugendleiter*innen
  • Feiern, Konzerte, Disko, Theater, Filmvorführungen generell - auch in Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Private Zusammenkünfte von Gruppen auf Spielplätzen außerhalb der allgemeinen Kontaktbeschränkungen
  • Auslandsfahrten
  • Angebote mit Übernachtung
  • Gemeinsames Kochen, Backen und Bewirtung

Quelle:
https://www.lfv-bayern.de/informationen/faqs-zum-umgang-mit-dem-coronavirus/?edit_off=true&fbclid=IwAR1OWuX6dGKzJthcrMWZCvrENmeJ0iU_fWdXhcq2DZ6TnOdIpUBiENCfS1I#heading-wiederaufnahme-des-ausbildungs-und-ubungsbetriebs-der-jugendfeuerwehren-und-gruppenstunden-in-der-kinderfeuerwehr