Lehrgangshinweise im Lkr

Lehrgangshinweise für Lehrgänge auf Landkreisebene:

Teilnahmevoraussetzungen sind zu beachten
Die Teilnehmer dürfen nicht arbeitsunfähig erkrankt sein und müssen die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Lehrgangsangebot (Homepage Kreisfeuerwehrverband) erfüllen.

Anreise und Fahrtkosten
Die Anreise hat rechtzeitig vor Beginn des Lehrgangs zu den festgelegenen Ausbildungsstandorten zu erfolgen.
Für die Anreise zu den Ausbildungsveranstaltungen erstattet der Landkreis Eichstätt keine Fahrtkosten. Diese sind ggf. bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Mitzubringende Ausrüstungen
Welche Ausrüstungen von den Lehrgangsteilnehmern mitzubringen ist, ist für jeden Lehrgang festgelegt – bitte vorab über die Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes informieren.

Verpflegung
Die Lehrgangsteilnehmer sorgen selbst für eine entsprechende Verpflegung. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung der Verpflegungskosten gegenüber dem Landkreis Eichstätt.

Ausbildungsunterlagen
Ausbildungsunterlagen werden falls nötig in digitaler oder analoger Form für den Lehrgangsteilnehmer kostenfrei ausgegeben.

Aufwandsentschädigung
Üblicherweise erhalten Lehrgangsteilnehmer von der zuständigen Gemeinde/Markt/Stadt für jede geleistete Lehrgangsstunde eine Aufwandsentschädigung i.H. von 5 Euro.
Diese ist bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen. Für die Gemeinde beseht keine Verpflichtung zur Zahlung der oben genannten Entschädigung.

Verdienstausfall
Die Übernahem eines evtl. entstehenden Verdienstausfalls ist über die Gemeinde VOR Lehrgangsantritt zu klären.

Unfallverhütungsvorschriften
Die Unfallverhütungsvorschriften sind stets einzuhalten. Die entsprechenden Feuerwehrdienstvorschriften sind zu beachten.

Berauschende Mittel
Lehrgangsteilnehmern ist der Konsum von Berauschungsmitteln jeglicher Art (Alkohol, Drogen, Medikamente, usw.) vor und während der Ausbildungsveranstaltungen untersagt. Bei einem Verstoß ist die Teilnahme durch den Ausbildungsleiter zu verweigern. Selbiges gilt für Ausbilder, diesen ist durch den Lehrgangsleiter bzw. Lehrgangsverantwortlichen die Ausbildertätigkeit zu untersagen.

Versicherung
Die Lehrgangsteilnehmer sind durch die Gemeinde über die KUVB sowie zusätzlich über den Landkreis bei der Bayerischen Versicherungskammer versichert.
Die Ausbilder sind über den Landkreis Eichstätt versichert.

Unfälle/Schäden
Unfälle bzw. Schäden sind verpflichtend dem Lehrgangsleiter, der zuständigen Gemeinde und dem Landkreis Eichstätt zu melden.