Eldis Management Suite
Link: https://einsatznachbearbeitung.bayern.de
Software zur Einsatznachbearbeitung
Zentraler Anprechpartner: EDV-Fachberater KBM Michael Drätzl - E-Mail: kbm-land1-6@lra-ei.de
u.a. Passwort zurücksetzten und Benutzeranforderung
Stärkemeldung
Vollzugsbekanntmachung zu Art. 1 BayFwG Aufgaben der Gemeinden
Aufgrund der Vollzugsbekanntmachung zum Bayer. Feuerwehrgesetz (VollBekBayFwG) vom 30.01.1983, Nr. ID1-3082-1a/48 (MABl 10/1983), geändert mit Bekanntmachung vom 23.12.1993 (AllMBl 4/1994) haben die kreisangehörigen Städte/Märkte/Gemeinden sicherzustellen, dass die Berichte über die Stärke der Feuerwehren dem Landratsamt Eichstätt bis spätestens 01. Februar des jeweiligen Jahres nach dem Stand von 01.Januar vorgelegt werden.
Hinweis für die Nutzer der Einsatznachbearbeitungssoftware - Stärkemeldung:
Die Stärkemeldung soll jedes Jahr bis zum 15.01. mit dem Datenbestand vom 31.12. des Vorjahres vom Nutzer ausgefüllt sein, damit die Städte/Märkte/Gemeinden gem. der o.g. Vollzugsbekanntmachung die Daten an das Landratsamt Eichstätt pünktlich melden kann.
Es sind grundsätzlich mindestens analog der alten G1/G2 Meldung, Fahrzeuge und Geräte zu erfassen!
Mehrerfassung der vorgegebenen Daten gem. der Werteliste sind zur Zeit noch rein freiwillig!
Die Feuerwehren sollten ihre Gerätelisten im Laufe des Jahres auf den aktuellen Stand bringen und nicht vorhandene Geräte löschen.