Moderater und verantwortungsbewusster Übungsbetrieb ab sofort wieder möglich

26.02.2021
Feuerwehren in Bayern können verantwortungsbewussten Übungs- und Ausbildungsbetrieb wieder aufnehmen

die Inzidenzzahlen lassen zwar keine Jubelsprügne zu aber den Feuerwehren wird es ab sofort wieder erlaubt in den Übungsbetrieb zu starten!
Üben ist mit Auflagen wieder möglich!  
Unter Einhaltung der Hygienekonzepte wird nun ein moderates und verantwortungsbewusstes Üben jeder Feuerwehr wieder erlaubt.

Jedem Kommandanten obliegt es im Einvernehmen mit seiner Gemeinde (und ggf. in Abstimmung mir dem Landratsamt) ob und in welcher Form der Ausbildungs- und Übungsdienst unter Einhaltung der Hygienestanarts und unter Beachtung der örlich vorherrschenden Infektionslage durchgeführt werden kann.

Der Verbandsausschuss des Landes-Feuerwehr-Verbandes (LFV) hat zusammen mit Vertetern des Staatsminsterium (StMI) und  dem Kommunalen Unfall-Versicherung Bayern (KUVB) einen moderanten und verantwortungsbewusten Übungs- und Ausbildungsbetrieb zugestimmt.
Das bisherige Ampelmodell wird nicht mehr als Orientierungshilfe herangezogen!

Ausschlaggebend für eine Neubewertung zur Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsbetriebes an den Standorten und auf Kreisebene sind die Notwendigkeit von Übungen und Ausbildungen für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und -qualität und die Beachtung und Umsetzung der bewährten und eingeführten Hygienekonzepte.

Von Seiten der Kreisbrandinspekion Eichstätt (in Rücksprache mit der Kreisverwaltung) wird empfohlen im Übungs- und Ausbildungsbetrieb höchstenfalls in Gruppenstärke zu üben!

Am 21.01.2021 ist zusätzlich zur 11. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft getreten.
Diese Verordnung dient ebenfalls dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Sie gilt ausdrücklich auch für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr.

Vor diesem Hintergrund ist es zunehmend vertretbar– letztlich aber immer unter kritischer Beurteilung der konkreten Infektionslage vor Ort – den Übungs- und Ausbildungsbetrieb bei den bayerischen Feuerwehren– selbstverständlich unter Beachtung der in den beiliegenden Hinweisen (Aushang empfiehlt sich in jedem Gerätehaus) wieder aufzunehmen.

In Hotspots (die geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geht davon ab einer 7-Tagesinzidenz von 100 aus) und bei lokalen Ausbrüchen ist allerdings weiterhin größte Zurückhaltung geboten.

  • Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst
  • Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Ausbildungs- und Übungsdienst teil.
  • Personen
    • mit Anzeichen eines Infekts, wie z. B. Husten, Halsschmerzen, Atemnot, Fieber, Geschmacks- und Geruchsverlust, Durchfall oder
    • die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem gesicherten COVID-19 Fall (Kontaktperson I) hatten oder
    • mit Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet oder
    • mit angeordneter Quarantäne, Isolation, Absonderung

            bleiben (wie auch im Alarmfall!) fern!

  • Abstand von 1,5 Meter einhalten; Händewaschen oder Desinfizieren der Hände
  • Mund-Nasen-Schutz
    • Medizinische Gesichtsmasken sind im Feuerwehrdienst grundsätzlich zu tragen, insbesondere wenn der Abstand von >1,5 m nicht sicher eingehalten werden kann oder die Mindestfläche von 10 m² für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird.
    • FFP 2 oder FFP 3 Maske (ohne Ausatemventil) sind zum Eigenschutz zu tragen,
      wenn der Abstand von > 1,5 m zu Personen nicht eingehalten werden kann, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen oder ein Kontakt zu einer denkbar infektiösen Person notwendig wird.
  • Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen und ggf. mit zusätzlicher Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Helmvisier, medizinische Einmalhandschuhe) ergänzt
  • Regelmäßiges Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
  • Im Zweifelsfall einen Corona-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest) anstreben
  • Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung

Für die Kinder- und Jugendfeuerwehren werden zeitnah eigene Hinweise durch den LFV veröffentlich!

Von kameradschaftlichen Treffen nach den Übungen in den Florianstüberln ist leider immer noch Abstand zu nehmen.

25.02.2021: Hinweise zum Ausbildungs- und Übungsdienst [PDF]

Informationen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern:
https://www.lfv-bayern.de/aktuelles/informationen-des-landesfeuerwehrverbandes-bayern-zum-coronavirus/

Weitere Informationen finden sich auf dem Feuerwehrportal der KUVB (www.kuvb.de) unter Feuerwehren - +++ Corona-Pandemie +++.