Landkreis Eichstätt überschreitet "50er" Inzidenz-Corona-Schwellenwert

22.10.2020
Nach dem Ampelmodell des LFV in Abstimmung mit dem StMI und der KUVB wird den Feuerwehren empfohlen den Übungs- und Ausbildungsbetrieb einzustellen

Bereits in der gestrigen Pressemitteilung des Landratsamt Eichstätt wurde mitgeteilt, dass der Landkreis Eichstätt den Schwellenwert (7-Tage-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner) von 50 überschritten hat und ist nun nach dem Ampelmodell auf „ROT
Corona-Schwellenwert im Landkreis Eichstätt überschritten vom 21.10.2020:
https://www.landkreis-eichstaett.de/aktuelles/presseberichte/corona-schwellenwert-im-landkreis-eichstaett-ueberschritten/
Informationen zu den Auswirkungen der Überschreitung des Schwellenwertes 50 im Rahmen der Bayerischen Corona-Strategie vom 22.10.2020:
https://www.landkreis-eichstaett.de/aktuelles/presseberichte/informationen-zu-den-auswirkungen-der-ueberschreitung-des-schwellenwertes-50-im-rahmen-der-bayerischen-corona-strategie/

➡ Aktuelle Informationen (wie Zahlen, Inzidenzwert, uvm.) zum Coronavirus im Landkreis Eichstätt unter: https://www.landkreis-eichstaett.de

Entsprechende Maßnahmen gelten ab Freitag (23.10.2020) für mindestens eine Woche. Eine Verlängerung der Dauer ergibt sich bei einer dauerhaften Überschreitung des Schwellenwertes entsprechend.

Ampelmodell des LFV Bayern  [PDF Download]

Pressemitteilung des LFV Bayern - Stand 19.10.2020

Den Feuerwehren des Landkreises Eichstätt wird entsprechend den Empfehlungen des LFV Bayern in Abstimmung mit dem StMI und der KUVB empfohlen die Maßnahmen nach dem Ampelmodell „ROT“ umzusetzen! – das bedeutet:

- Einstellen des Übungs- und Ausbildungsbetriebes!
- Sicherstellen und Konzentration auf den Einsatzdienst unter Einhaltung des Hygienekonzeptes!


Wie bisher gelten (bei allen Ampel-Stufen) grundsätzlich folgende Rahmenbedingungen im Feuerwehrdienst:
➢ Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst
➢ Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Feuerwehrleben teil. Personen mit Symptomen wie z.B. Husten, Kratzen im Hals, Infektionsanzeichen, Fieber oder mit Kontakt mit einem gesichertem COVID-19 Fall oder nach Aufenthalt in einem Risikogebiet bleiben (auch im Alarmfall!) fern
➢ Meiden von Menschenansammlungen
➢ Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten
➢ Kein Händeschütteln oder andere enge Begrüßungsrituale
➢ Husten und Nies-Etikette beachten
➢ Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Dienstgebäuden, aber auch in den Fahrzeugen
➢ Tragen einer FFP 2 oder 3 Maske zum Eigenschutz, wenn bei Einsatzsituationen, eine face-to-face Situation nicht auszuschließen ist (z. B. Versorgung von Verletzten).
➢ Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen, ggf. zusätzliche Schutzausrüstung(z.B. Schutzbrille)
➢ Regelmäßiges und häufiges Händewaschen
➢ Großzügiges Desinfizieren der Hände
➢ Verwendung von Infektionsschutzhandschuhen(med. Einmalhandschuhe DIN EN 455-3)bei einem Außenkontakt
➢ Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
➢ Regelmäßiges Lüften: Querlüftung alle 20 Minuten in (Unterrichts-) Gebäuden für 3 –5 min.
➢ Temperatur-angepasstes Lüften in Fahrzeugen (Offene Seitenfenster). Keine Umluft!
➢ Essen und Trinken nur in hygienisch unbedenklichem Umfeld, nach ausreichender Handhygiene!
➢ Im Zweifelsfall immer einen Corona-Test (PCR oder schneller Antigen-Test) anstreben
➢ Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung
➢ Minimalisierung des Einsatzpersonals

Weiter gilt zu beachten:
- Leistungsprüfungen werden im Moment von der Inspektion nicht abgenommen
- Jahreshauptversammlungem (Verein) sollten nicht stattfinden
- Dringende Kommandantenwahlen müssen die Gemeinden, in Abstimmung mit dem LRA, entscheiden !