Handlungsempfehlung für die Feuerwehren im Landkreis Eichstätt

13.03.2020
Beschränkung auf den Einsatzdienst!

Die momentane dynamische Lage in Sachen „Corona“ lässt uns im Moment keine Ruhe!
Unser bayerischer Ministerpräsident Markus Söder gab am 10. März 2020 bekannt, dass der Freistaat aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen untersagt hat. Inzwischen wurde dazu eine Allgemeinverfügung durch das Gesundheitsministerium erlassen. Zudem sprach die Staatsregierung die Empfehlung aus, Veranstaltungen zwischen 500 bis 1000 Teilnehmern abzusagen. Der Ministerpräsident nannte noch weitere Veranstaltungen wie z.B. Starkbierfeste, deren Durchführung „aktuell nicht mehr vertretbar“ seien. Er verwies dabei auf die klare Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, das bei Veranstaltungen größte Zurückhaltung geboten sei.
Nach dessen Vorgabe sollten zudem zur Vermeidung weiterer Infektionen soziale Kontakte im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich aktuell auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Aus diesem Grunde wird jeder Feuerwehr im Landkreis Eichstätt abgeraten, nicht dringende Versammlungen, Schulungen und Übungen durchzuführen.
Diese Maßgabe betrifft auch alle Feuerwehren in unserem Landkreis, da nur ein einziger bestätigter Fall bei einem Feuerwehrdienstleistenden die Einsatzbereitschaft der gesamten Feuerwehr gefährden kann.
Die Maßnahmen sind eine Konsequenz aus der Eindämmungsstrategie, bei der es darum geht, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen.
Diese Regelung soll zunächst bis zum Ende der Osterferien, also bis zum 19. April 2020, andauern.

Wie bereits mitgeteilt, sind davon auch die Veranstaltungen der Kreisbrandinspektion, d. h. die Frühjahrsdienstversammlungen(FDV) der Jugendwarte und der Kommandanten betroffen. Die diesjährigen Inspektionen werden in den Herbst verlegt!
 

In Absprache mit der Kreisverwaltungsbehörde und dem Gesundheitsamt wird folgendes empfohlen:

1. die Aussetzung des Übungsdienstes (auch Leistungsabzeichen!)
2. die Aussetzung von Workshops, Stammtischen, Versammlungen
(sofern nicht zwingend notwendig) und ähnlichen Aktivitäten.

Um die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren im Landkreis aufrechtzuerhalten ist es zwingend notwendig diese Maßnahmen umzusetzen!
 

Ebenfalls werden ab sofort die Übungsdurchgänge im Atemschutzzentrum in Lenting vorübergehend eingestellt.
Der Betrieb der Atemschutzwerkstatt bleibt dabei aufrechterhalten!

Auch der Lehrgangsbetrieb an den bayerischen Feuerwehrschulen wird bis einschließlich 19.04.2020 eingestellt und entsprechend die angesetzten Lehrgänge abgesagt!