Die neue Datenschutz-Grundverordnung - Tipps und Vorlagen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern
Die neuen Regelungen gelten nicht nur für „Unternehmen“ (Art. 4 Nr. 18 DS-GVO), sondern für alle natürlichen und juristischen Personen – auch für Vereine. Vieles, was bereits jetzt geltendes Recht ist und Gültigkeit hat, bleibt auch in der neuen Datenschutz-Grundverordnung erhalten.
Einiges vereinfacht sich sogar. So muss grundsätzlich keine Erlaubnis zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten geben, wenn Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung erhoben werden müssen. Bei Vereinen ist diese vertragliche Beziehung die Mitgliedschaft. Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten dürfen also in jeden Fall verwendet werden.
Dennoch ist es ratsam, sich mit den neuen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung vertraut zu machen, und gegebenenfalls Anpassungen und Änderungen vornehmen. Speziell was das Thema Datenschutz im Verein angeht, muss "das Rad nicht neu erfunden werden" da es bereits viele hilfreiche Übersichten und Abhandlungen zu diesem Thema gibt.
Welche Daten müssen geschützt werden? Wann wird eine Erlaubnis gebraucht? Wer ist zuständigt? Und viele weitere Fragen beantwortet vereinsknowhow.de in ihrem Infobrief vom 10.01.2018.
(Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern)
weitere Informationen sowie Vorlagen unter:
https://www.lfv-bayern.de/aktuelles/datenschutz-im-verein-und-die-neue-datenschutz-grundverordnung
Vorlage des Landesfeuerwehrverbandes Bayern zur Beitrittserklärung und Satzung unter [direkter Word-Datei-Download]:
https://www.lfv-bayern.de/media/filer_public/cd/14/cd14b5d2-1317-4bb1-8cb3-97dfda2cac40/beitrittserklarung_satzung_einverstandnis_dsgvo.docx