Corona-Regelungen ab 07.06.2021

06.06.2021
Katastrophenfall aufgehoben

Das bayerische Kabinett hat mit der neuen, 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Katastrophenfall aufgehoben und Corona-Regelungen bei nur noch zwei Inzidenzschwellen festgelegt: Gebiete mit Inzidenz unter 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenzbereich unter 35 entfällt. Der Landkreis Eichstätt liegt derzeit stabil unter der 7-Tages-inzidenz von 50. Bei einer Inzidenzeinstufung über 100 gilt die Bundesnotbremse.

Ab Montag, den 7. Juni, gelten daher im Landkreis Eichstätt weitreichende Corona-Lockerungen in fast allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens. Insbesondere bei den Kontaktbeschränkungen, bei Veranstaltungen, im Sport, bei den Freizeiteinrichtungen, Märkten, in der Gastronomie, bei Tagungen und Messen, im Schulbetrieb und bei den Hochschulen sowie bei Kulturveranstaltungen.

Die entsprechenden Corona-Regelungen für den Landkreis Eichstätt wurden aktualisiert und sind als Anlage beigefügt.

Corona-Regelungen LK Eichstätt ab 07.06.2021 [PDF]:
https://www.landkreis-eichstaett.de/media/6827/pm21098-corona-regelungen-lk-eichstaett.pdf

Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 [PDF]:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/

Quelle:
https://www.landkreis-eichstaett.de/aktuelles/presseberichte/corona-regelungen-ab-07062021/