Aktuelle Informationen zu Dienstbesprechungen, Übungen, Ausbildungsveranstaltungen, Gremiumssitzungen in den Feuerwehr-Vereinen

08.06.2021
Gremiumssitzungen in den Feuerwehrvereinen sind nunmehr unter den in § 7 der 13. BayInfSMV genannten Voraussetzungen wieder zulässig.

Gremiumssitzungen in den Feuerwehrvereinen sind nunmehr unter den in § 7 der 13. BayInfSMV genannten Voraussetzungen wieder zulässig. Konkret bedeutet dies: bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel treffen. Wird die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten erhöht sich die Zahl auf bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Geimpfte und/oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.

Weiter sind immer noch die aktuellen Inzidenzzahlen, die Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten!!!

Quelle:
https://www.lfv-bayern.de/informationen/faqs-zum-umgang-mit-dem-coronavirus/?fbclid=IwAR0mT-1zKNVB4EKxWflVVYVhGm5C1K-cHeeJ_p520ozvbMJ5MmkY2Us_sNA#heading-sind-dienstliche-besprechungen-gremiensitzungen-ubungen-und-ausbildungsveranstaltungen-im-bereich-der-feuerwehren-moglich