7-Tages-Corona-Inzidenz im Landkreis Eichstätt erstmals über 100

02.11.2020
02. November 2020 : Inzidenz bei 103,91 // Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.Oktober 2020

Mit den heute gemeldeten 14 Neuinfektionen hat der Landkreis Eichstätt mit einer 7-Tages-Inzidenz von 103,91 nun auch die Marke von 100 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Verstorben an oder mit einer COVID-19-Infektion ist heute niemand.

Mit Inkrafttreten des „Lock-Down light“ zum 2.11. wirkt sich das Überschreiten der 100er Marke aber nicht mehr gravierend aus. Auch wenn der Landkreis Eichstätt nach dem bisherigen Ampelsystem nun dunkelrot ist, gelten wie im Rest des Freistaates dieselben strengeren Regeln. Dazu gehört, dass sich im privaten wie im öffentlichen Raum nur Personen aus zwei Hausständen, insgesamt aber maximal 10 Personen treffen dürfen.

Freizeit- und Vergnügungsveranstaltungen, sowie Mannschaftsport ist untersagt. Auch Vereinsversammlungen oder Vorstandssitzungen können im November nicht stattfinden. Schwimmbäder, Kinos, Theater, Kosmetikstudios und Massagepraxen müssen geschlossen bleiben. Auch Tagungen dürfen nicht durchgeführt werden, Hotels nur noch Geschäftsreisende aufnehmen.

Die Gastronomie kann ihre Speisekarten nur noch „to go“ anbieten. Ein wesentlicher Unterschied zum Lockdown im Frühjahr aber ist, dass man keinen triftigen Grund braucht um sein Haus zu verlassen. Eine Ausgangsbeschränkung gibt es also nicht. Auch Friseure dürfen weiterhin ihr Handwerk ausüben.

Vielerorts hätten im November die jährlich abzuhaltenden Bürgerversammlungen stattgefunden. Angesichts der rapide angestiegenen Infektionszahlen wurden einige bereits abgesagt. Unter normalen Umständen hat das Landratsamt als Rechtsaufsicht ein Auge darauf, dass allen Gemeindebürgern die Möglichkeit gegeben wird, sich auf einer Bürgerversammlung zu informieren und Anregungen einzubringen. In diesem Jahr aber wird nicht moniert werden, wenn Infektionszahlen die Bürgermeister dazu veranlassen, die Bürgerversammlungen weiter zu vertagen.

Einige Institutionen richten sich bei Ihren Maßnahmen weiterhin an das Überschreiten der 100er Marke, wie z.B. das Bistum Eichstätt.

Inwieweit der Unterricht an den Schulen wie bisher stattfinden kann oder zwischen allen Schülern im Unterricht der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden muss, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden. Diese konsequente Umsetzung auf den Mindestabstand würde für viele Jahrgangsstufen oder ganze Schulen wohl bedeuten, dass nicht mehr alle Kinder täglich die Schule besuchen können, sondern zeitweise auf „Homescooling“ umsteigen müssen.

Für Fragen rund um diese Beschränkungen, die nicht medizinischer Art sind, steht den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon von Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr unter 08421 – 70 500 zur Verfügung. Anfragen können per Mail auch an sicherheitsrecht@lra-ei.bayern.de gerichtet werden.

Quelle: https://www.landkreis-eichstaett.de/aktuelles/presseberichte/7-tages-corona-inzidenz-im-landkreis-eichstaett-erstmals-ueber-100


Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.Oktober 2020:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/
Diese Verordnung tritt am heutigen Tag in Kraft und gilt zunächst bis 30.November 2020.
Für die Feuerwehren und Feuerwehrvereine gilt nach dieser Verordnung insbesondere:

  • Dienstliche Veranstaltungen der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr sind zulässig, wenn ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend notwendig ist. In der bislang geltenden 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung war hierzu noch formuliert, dass ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich sein muss. Die Voraussetzung wurde mit der Begrifflichkeit „zwingend notwendig“ also deutlich verschärft, so dass wir um eine sorgfältige Prüfung bitten, ob dienstliche Veranstaltungen tatsächlich zwingend durchgeführt werden müssen.
  • Veranstaltungen und Versammlungen der Feuerwehrvereine – hierzu zählen auch Gremiumssitzungen – sind untersagt.

Quelle: LFV Bayern

Weiter Infos auch unter:
https://corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php