Die Lehrgangsplätze sind bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn reserviert und können auch bis dahin kostenfrei storniert werden. Ist bis zu diesem Termin die Eignungsuntersuchung (nach G 26/3) Atemschutzgeräte nicht eingegangen bzw. der PA Lehrgang storniert, werden die Lehrgangsgebühren grundsätzlich erhoben!
Die vollständig ausgefüllte Eignungsuntersuchung Atemschutz (“Für Tätigkeiten unter schwerem Atemschutz geeignet“; ohne jegliche Einschränkung, außer Maskenbrille) ist bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn einzureichen. Die Einreichung hat direkt an das Atemschutzzentrum Landkreis Eichstätt, Am Bergfürst 4a, 85101 Lenting zu erfolgen. Bitte lasst uns die Unterlagen entweder per Post, per Fax (08456/ 9649260) oder auch per eingescanntem Mailanhang (atemschutzzentrum@lra-ei.de) zukommen.
Mit der Anmeldung und vorliegender gültiger Eignungsuntersuchung, ist der Lehrgangsplatz gebucht. Danach erfolgt die Eintragung und Veröffentlichung auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes beim jeweiligen PA Lehrgang.
Im Pfad “Informationen zur Atemschutzgeräteträgerausbildung” sind alle für den Lehrgang wichtigen Daten zusammengestellt.
Falls die angemeldeten Lehrgangsplätze doch nicht belegt werden können, wird ebenfalls um rechtzeitige Stornierung gebeten.
Das Einverständnis der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung über die Übernahme der entstehenden Lehrgangskosten muss vorab durch die jeweiligen Kommandanten abgeklärt sein.
Die Lehrgangskosten werden bei nicht erscheinen an den Lehrgangstagen durch das Landratsamt Eichstätt der jeweiligen Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt !
Die min. – Teilnehmerzahl liegt bei 4 Personen, bei weniger wird der Lehrgang abgesagt.
Am 2. Samstag, zur Übung in der Wäremgewöhnungsanlage, wird 1 Löschfahrzeug von den einzelnen Feuerwehren benötigt, dieses wird dann individuell abgeklärt, wir bitten bei Bedarf um die jeweilige Unterstützung.