Alarmierungsplanung

Anforderung von Informationen zur Alarmierungsplanung

 

Sämtliche Informaitonen zur Alarmierungsplanung (Bereichsfolgen, Einsatzmittelketten, Zonen u.ä.) können ausschließlich durch die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Mitgliedern der Kreisbrandinspektion für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich beim Landratsamt Eichstätt, Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz angefordert werden.

 

Landratsamt Eichstätt
Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz
David Vogl
sicherheitsrecht@lra-ei.bayern.de
david.vogl@lra-ei.bayern.de