Kreisjugendfeuerwehrtag

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Alle wichtigen Dateien werden spätestens zur Frühjahrsdienstversammlung 2026 veröffentlicht

Ansprechpartner

 

Wettkampf Organisation und Ablauf vor Ort Anmeldung
FBL Wettbewerbe Max Rottenkolber tbd tbd

FAQ zum KJF-Tag

Das mindestalter für den Wettkampf sind 12 Jahre am Tag des Wettkampfs.

Teilnehmer, die bereits 18 Jahre alt sind, dürfen im Jahr ihres 18. Geburtstags noch am Wettkampf teilnehmen.

Der Anmeldezeitraum beginnt spätestens 3 Wochen vor dem Wettkampf und endet eine Woche vor dem Wettkampf. In der letzten Woche vor dem Wettkampf findet dann der Online Check-In statt.

Am Wettkampftag werden die Quittungen, Teamarmbänder und Gutscheine für die Verpflegung an der Anmeldung an die Jugendwarte ausgehändigt. Gleichzeitig werden die Unterschriftenlisten der Teilnehmer eingesammelt und Änderungen an den Teilnehmerdaten können nochmal vorgenommen werden falls nötig.

Für Wettkampfteilnehmer

12-15 Jahre: Jugendschutzanzug der Deutschen Jugendfeuerwehr, Jugendschutzhelm (auf Ablaufdatum achten!), Handschuhe nach mindestens DIN EN388:1111, Schuhwerk mit Rutschfester Sohle und umknickschutz

16-17 Jahre: je nach örtlicher Regelung: 

  • Jugendschutzanzug, Feuerwehrhelm, Handschuhe nach mindestens DIN EN388:1111, Feuerwehrschutzschuhwerk
  • Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrhelm, Handschuhe nach mindestens EIN EN 388:1111, Feuerwehrschutzschuhwerk

Anmerkung: Die Schutzkleidung für Jugendliche ist in Bayern nicht genau durch die BGUV geregelt. Es gilt also mindestens die Anfoderung der Deutschen Jugendfeuerwehr (obere Zeile).

18 Jahre: Schutzanzug nach vorgaben für den aktiven Dienst

Für alle Altersklassen gilt:

  • Klamotten müssen sich in einem ordentlichen Zustand befinden
  • Handschuhe dürfen nicht kaputt sein
  • Helme mit Ablaufdatum dürfen noch nicht die Haltedauer überschritten haben
  • Alle Klamotten sollten dem Teilnehmer passen und dürfen nicht deutlich zu groß oder zu klein sein (Unfallgefahr, fehlende Schutzwirkung, etc.)

Für die Betreuer

Betreuer treten im Dienstanzug der Bayerischen Feuerwehren an. Hier gilt die Uniformtrageordnung des LFV. 

Bei besonders hohen Temperaturen oder schlechter Witterung werden Abweichungen von dieser Ordnung rechtzeitig durch die Wettkampfleitung komuniziert (z.B. Schutzanzug oder Schutzjacke über der Uniform bei schlechter Witterung, Sommerversion der Uniform bei heißen Temparaturen.

Wir legen in jedem Fall Wert darauf dass die Uniform in einem einwandfreien Zustand getragen wird. Denkt immer daran, ihr repräsentiert damit eure Gemeinde. Örtliche Abweichungen oder Auslegungen von der Uniformordnung (z.B. Jeans anstatt Stoffhose) dürfen wir nicht akzeptieren!

Die Teilnahme für Jugendliche Wettkampfteilnehmer ist Kostenlos.

Für die Betreuer und Jugendliche die als Zuschauer zusammen mit ihrer Gruppe teilnehmen wird ein Verpflegungsentgelt in Höhe von 10€ pro Person erhoben. In diesem Verpflegungsentgelt sind ein Essen und ein Getränk enthalten. Für den gezahlten Betrag wird eine Quittung ausgestellt.

Eine Wettkampftruppe besteht immer aus 4 Teilnehmern. Diese müssen über den Kompletten Wettkampf die gleichen Teilnehmer sein. Ein späterer Austausch einzelner Personen ist nicht möglich.

Sollten mehr asl 4 Jugendliche am Wettkampf teilnehmen, dürfen selbstverständlich mehrere Gruppen angemeldet werden (Teilnehmer/4 = Anzahl Gruppen (aufgerundet)). Die übrigen Plätze in einer Gruppe dürfen durch Springer aufgefüllt werden. Diese dürfen dann in zwei Gruppen antreten.

Gruppen die rein aus Mädchen bestehen können zusätzlich für die Mädchenwertung angemeldet werden.

Es dürfen Selbstverständlich Gruppen aus teilnehmern zweier kooperierender Jugendfeuerwehren gegründet werden. Diese werden dann unter einem gemeinsamen Teamnamen angemeldet (z.B. Adorf-Bmarkt 1)

Der Kreisjugendfeuerwehrtag ist eine öffentliche Veranstaltung. Freunde, Verwandte und Bekannte dürfen die Veranstaltung jederzeit besuchen. Eine Anmeldung ist hierfür nicht nötig.

Jugendliche die nur als Zuschauer mit ihrer Jugendgruppe mitkommen sollten nach Möglichkeit angemeldet werden. Sollten diese eine Verpflegung wünschen, kann dies mit angegeben werden. Sie erhalten dann analog zu den Betreuern für 10€ Umkostenbeitrag ein Essen und ein Getränk.